Gültig ab 01.01.2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über Webdesign, Relaunch, Hosting, Wartung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social-Media-Betreuung, Google-Betreuung, Printdesign, Branding, Logo-Erstellung sowie sonstige digitale oder gestalterische Dienstleistungen.
(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB), rechtsfähige Vereine sowie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von Vertragsschlüssen ausgeschlossen.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Die Abnahme der Leistungen erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe oder Bereitstellung. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel rügt. Die Nutzung der Webseite oder der Ergebnisse (z. B. Liveschaltung oder produktive Nutzung) steht einer ausdrücklichen Abnahme gleich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen.
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugangsdaten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Inhalte rechtlich oder inhaltlich zu prüfen.
(3) Nimmt der Auftraggeber eigenständig oder durch Dritte Änderungen an Hostingumgebungen, CMS, Plugins, Servereinstellungen, E‑Mail-Konten oder sonstigen Systemen vor, haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden oder Funktionsstörungen, soweit diese auf den vorgenannten Änderungen beruhen.
(1) Projektarbeiten beginnen ausschließlich nach Zahlung einer Anzahlung in Höhe von 25 % der vereinbarten Gesamtvergütung.
(2) Die Restzahlung ist vor Liveschaltung, Übergabe oder Veröffentlichung fällig.
(3) Soweit eine Abrechnung nach Zeitaufwand erfolgt, gilt das im jeweils zugrunde liegenden Angebot des Auftragnehmers ausgewiesene Stundenhonorar. Für Leistungen aus einem Wartungsvertrag gilt das jeweils im Wartungsvertrag zwischen den Parteien vereinbarte Stundenhonorar. Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten von angefangenen 0,5 Stunden (30 Minuten).
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die Leistung sofort einzustellen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
(1) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen auf den Auftraggeber über.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer eingeräumte Nutzungsrechte widerrufen.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt:
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Hinweis „Realisiert durch Razzackell Webdesign“ inklusive entsprechender Verlinkung im Footer zu platzieren. Der Auftraggeber kann die Entfernung dieses Hinweises sowie eine vollständige White‑Label‑Gestaltung der Website gegen Zahlung eines einmaligen Entgelts in Höhe von 250,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer verlangen.
(6) Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Projekt (z. B. im Impressum oder Footer der Webseite) als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
(7) Auf sämtliche im o.g. Wartungsvertrag benannten Preise wird im Sinne von § 19 Abs. 1 UstG keine Umsatzsteuer berechnet.
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche vertragsgegenständlichen Originaldateien in branchenüblichem Format.
(2) Kein Anspruch besteht auf Herausgabe:
(1) Die Domain wird grundsätzlich auf den Auftraggeber registriert. Der Auftragnehmer kann als administrativer Ansprechpartner eingetragen sein.
(2) Die Übertragung der Domain auf einen anderen Provider ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.
(3) Voraussetzung für die Übertragung:
(4) Kein Anspruch besteht bei Zahlungsverzug.
(1) Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
(2) Erfolgt das Hosting über die Serverprofis GmbH, gelten ausschließlich die jeweils aktuellen Verfügbarkeitsregelungen dieses Providers (derzeit 99,40 % im Jahresdurchschnitt). Eine darüberhinausgehende Verfügbarkeitsgarantie des Auftragnehmers wird nicht übernommen; ändern sich die Verfügbarkeitsregelungen der Serverprofis GmbH, gilt dies automatisch auch für das vom Auftragnehmer vermittelte Hosting.
(3) Wartungsarbeiten sind jederzeit möglich.
(4) Die regelmäßige Datensicherung obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. Sofern im Einzelfall keine Datensicherungs‑Leistungen vertraglich vereinbart sind, führt der Auftragnehmer keine eigenen Backups durch. Werden Datensicherungen im Rahmen eines Wartungsvertrages ausdrücklich als Leistung vereinbart, ergibt sich Art, Umfang und Häufigkeit der Datensicherung ausschließlich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für:
(1) Wartungsverträge können die Nutzung kostenpflichtiger Drittanbieter-Plugins beinhalten.
(2) Mit Beendigung des Wartungsvertrages entfällt die Lizenznutzung.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Drittanbieter-Lizenzen eigenständig zu erwerben.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsverluste nach Lizenzende.
Hinweis: Beispiele für Drittanbieter-Tools:
(1) Ohne Service-Level-Agreement (SLA) besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten.
(2) Für Support-Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers außerhalb der Geschäftszeiten (Mo–Fr, 15:00–21:00 Uhr) erbracht werden, wird ein Zuschlag berechnet. Kontaktaufnahmen nach 21:00 Uhr sowie an Wochenenden oder Feiertagen werden pauschal mit 25,00 € pro Vorgang zzgl. der aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
(1) Standard-Mindestlaufzeit: 24 Monate, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.
(2) Automatische Verlängerung um 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende in Textform gekündigt wird.
(3) Der Auftragnehmer ist zur fristlosen Kündigung berechtigt bei:
Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Mindestlaufzeit werden fällig:
| Restlaufzeit | Fälliger Anteil |
|---|---|
| unter 6 Monaten | 50 % |
| 6 bis unter 12 Monate | 60 % |
| ab 12 Monaten | 70 % |
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der Jahresvergütung.
(4) Keine Haftung besteht insbesondere für:
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleiben außerdem zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen zu verweigern, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Auftraggebers bestehen.
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Hannover.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.