IT-Grundschutz- Kompendium

Anforderung
Erstellung eines Mandantentrennungskonzepts
Typ Basis-Anforderung (B) Priorität 14 Verbindlichkeit MUSS Ebene 2 - Ausgestaltungsanforderung Version 2 Status verändert

Wenn Outsourcing-Leistungen für mehrere Nutzende erbracht werden, MUSS der Fachverantwortliche der anbietenden Institution ein Mandantentrennungskonzept erstellen.

Die Anforderung gilt für Institutionen, die IT-Dienstleistungen als Outsourcing-Anbietende für mehrere Kundinnen und Kunden (Mandanten) erbringen. In solchen Mehrmandanten-Umgebungen ist ein Mandantentrennungskonzept die zentrale Grundlage, um Rollen, Zuständigkeiten, Datenstrukturen und technische Mechanismen zur Trennung von Mandantendaten konsistent festzulegen und gegenüber Nutzenden sowie Prüfenden nachvollziehbar zu dokumentieren.

Rolle verantwortlich
Fachverantwortliche
Rolle ergänzend
Informationssicherheitsbeauftragte Datenschutzbeauftragte Compliance-Beauftragte
Fachliche und technische Konzepte
Aktuelle Version des Mandantentrennungskonzepts
Prozesse und Arbeitsanweisungen
Dokumentierter Prozess zur Erstellung, Pflege und regelmäßigen Überprüfung des Mandantentrennungskonzepts
Norm: ISO/IEC 27001:2022 Annex A 5.19
Art: verweist auf extern
Vorlage: Mandantentrennungskonzept
Art: verweist auf extern
Umsetzungshinweis
Erstellung eines Mandantentrennungskonzepts
OPS.3.2.M4.1
Typ Umsetzungshinweis Bezug OPS.3.2.A4.1 Version1 Status hinzugefügt
0→1
Anforderung klären und Start beschließen

Die zuständigen Rollen bestätigen, dass ein Mandantentrennungskonzept benötigt wird und legen Ziel, Scope und verantwortliche Stelle für die Konzepterstellung fest.

1→2
Informationsbasis zusammenstellen und Struktur vorplanen

Bestehende Unterlagen zu Mandanten, Systemlandschaft, Datenklassen und Verträgen mit Nutzenden werden gesammelt, bereinigt und für die weitere Bearbeitung aufbereitet; parallel wird eine grobe Gliederung bzw. ein Template für das Konzept entworfen.

2→3
Struktur finalisieren und Inhalte ausarbeiten

Die endgültige Struktur des Mandantentrennungskonzepts (z. B. Geltungsbereich, Mandantenübersicht, Daten/Objekte, Trennmechanismen, Rollen, Pflege) wird verbindlich festgelegt und auf Basis der Informationsbasis fachlich sowie technisch ausgefüllt.

3→4
Konsistenzprüfung und Abstimmung durchführen

Das ausgearbeitete Konzept wird mit Architektur-, Betriebs- und Sicherheitsdokumenten abgeglichen, in einem Review mit ISB, Datenschutz und Fachverantwortlichen geprüft und anhand der Rückmeldungen überarbeitet.

4→5
Formale Freigabe und Versionierung

Die finale Fassung wird formal freigegeben, mit Versionsstand, Gültigkeitsbereich und nächstem Überprüfungszeitpunkt versehen und an alle relevanten Rollen kommuniziert; die Ablage im geltenden Dokumenten- bzw. ISMS-System ist sichergestellt.

Häufige Stolpersteine sind eine unvollständige Mandanten- und Systemübersicht, eine unscharfe Trennung zwischen mandantenabhängigen und mandantenübergreifenden Komponenten sowie veraltete Konzepte, die nicht mehr zur realen Architektur passen. Das Mandantentrennungskonzept ersetzt zudem keine detaillierten System- und Prozessdokumentationen, sondern baut auf diesen auf.

Fachliche und technische Konzepte
Aktuelle Version des Mandantentrennungskonzepts
Prozesse und Arbeitsanweisungen
Dokumentierter Prozess zur Erstellung, Pflege und regelmäßigen Überprüfung des Mandantentrennungskonzepts

Positiv ist ein freigegebenes Mandantentrennungskonzept mit aktueller Mandantenliste, klarer Unterscheidung der relevanten Objekte sowie nachvollziehbar beschriebenen Trennmechanismen und Verantwortlichkeiten. Ergänzend liegen ein dokumentierter Erstellungs- und Review-Prozess sowie Nachweise regelmäßiger Aktualisierung vor.

Negativ sind allgemeine, wenig konkrete Aussagen zur Mandantentrennung ohne benannte Mandanten, Datenklassen oder Mechanismen sowie Konzepte, die offensichtlich veraltet sind oder ausschließlich Marketing- bzw. Vertragsunterlagen des Dienstleisters wiedergeben. Ebenso unzureichend sind Dokumente ohne festgelegte Verantwortlichkeiten oder Pflegeprozess.

Ist anwendbar
Begründung
Keine Begründung hinterlegt.
de_DEDeutsch